WER UND WIEVIEL
WIRD GEFÖRDERT?
- Selbstständig Tätige,
- die mindestens ein überwiegend gewerblich, gemeinnütziges oder freiberuflich genutztes Elektrofahrzeug und/oder Ladeinfrastruktur kaufen oder leasen wollen.
- Außerdem ist antragsberechtigt, wer über das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS einen Förderantrag gestellt und durch den Betrieb der Anlage die Eigenschaft als Gewerbetreibender erhält bzw. erhalten hat.
Bsp. für förderfähige Unternehmen sind u. a.:
- Taxibetriebe,
- Mietwagenbetriebe nach dem Personenbeförderungsgesetz,
- Handwerkerbetriebe,
- Fahrschulbetriebe,
- Carsharing-Unternehmen,
- Pflege- und Sozialdienste,
- Kurier-Express-Paket-Dienste und
- Lieferdienste, welche die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Weitere Informationen zu den allgemeinen Förderkriterien